{"id":13,"date":"2020-10-18T18:44:08","date_gmt":"2020-10-18T18:44:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pilatus-transporte.ch\/wordpress\/?page_id=13"},"modified":"2022-12-05T10:01:55","modified_gmt":"2022-12-05T10:01:55","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.pilatus-transporte.ch\/?page_id=13","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p>Wir arbeiten nach unseren Allgemeinen Gessch\u00e4ftsbedingungen. Diese k\u00f6nnen Sie auch bei uns kostenlos anfordern. <a href=\"mailto:info@reichardt-services.ch\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">info@reichardt-services.ch<\/a> <\/p>\n\n\n\n<p>AGB f\u00fcr Umz\u00fcge innerhalb der Schweiz<br>mit der Pilatus Transporte der Reichardt Services Consulting (AGB national)<br>Art. 1 Geltungsbereich<br>Die nachstehenden Bedingungen (\u201eAGB nationali\u201c) orientieren sich an den Regeln des Verbandes Schweizerischer Umzugsunternehmen VSU und finden auf alle von uns (i.w. \u201eRSC\u201c genannt) abgeschlossenen Vertr\u00e4ge Anwendung. Bestehen verschiedene sich widersprechende Vorschriften oder Vereinbarungen, so gilt die folgende Rangordnung: 1. Zwingende gesetzliche Bestimmungen; 2. Individuelle vertragliche Vereinbarungen; 3. AGB Pilatus.<br>Art. 2 Auftragserteilung<br>Auftr\u00e4ge m\u00fcssen uns schriftlich erteilt, unsere Offerten m\u00fcssen schriftlich angenommen werden (Art. 13 f. OR). Hinf\u00e4llig werden unsere Offerten, wenn sie nicht innert 30 Tagen angenommen oder von Pilatus selbst annulliert werden, sofern nicht etwas Anderes vereinbart ist. Der Auftrag muss alle f\u00fcr eine ordentliche Ausf\u00fchrung notwendigen Angaben, wie insbesondere Adressen, Menge, Anzahl und Eigenschaften des Transportguts, \u00f6rtliche Verh\u00e4ltnisse am Be- und Entladeort enthalten. Zudem hat der Auftraggeber auf die besondere Beschaffenheit des Transportguts, auf dessen besonders Schadenanf\u00e4lligkeit oder auf Gefahr- oder anderes Gut hinzuweisen, das einer besonderen Behandlung bedarf oder eine Gefahr f\u00fcr die Umwelt, Personen oder andere G\u00fcter darstellen kann, damit Pilatus geeignete Ma\u00dfnahmen ergreifen kann. Wegen Nichtbeachtung dieser Vorgabe verursachte Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.<br>Ohne ausdr\u00fcckliche anderslautende Vereinbarung sind vom Transport ausgeschlossen (Verbotsgut): Tiere, Bargeld, begebbare Inhaberpapiere, Edelmetalle und -steine, Feuerwaffen, deren Teile und Munition, Gefahrgut wie Gasflaschen, Treibstoffbeh\u00e4lter, sterbliche \u00dcberreste von Menschen, Pornografie, illegale Drogen oder sonst illegale Gegenst\u00e4nde.<br>Es wird vermutet, da\u00df das zu transportierende Gut gebrauchtes \u00dcbersiedlungsgut ist. Pilatus ist nicht gehalten, in \u00dcbernahmeprotokollen oder Inventarlisten wegen \u00fcblicher Abnutzung einen Vorbehalt anzubringen. L\u00e4\u00dft der Auftraggeber neue Gegenst\u00e4nde transportieren, so hat er dies Pilatus explizit schriftlich mitzuteilen.<br>Art. 3 Transport\u00fcbernahme im Allgemeinen<br>F\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags m\u00fcssen normale Zufahrtsverh\u00e4ltnisse herrschen. Die Hauptverkehrsstra\u00dfen sowie die Stra\u00dfen und Wege zu den Be- und Entladeorten m\u00fcssen f\u00fcr die eingesetzten Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorg\u00e4rten und dergleichen gelten als normale Zufahrtsverh\u00e4ltnisse h\u00f6chstens 15 Meter Distanz (ungehindert begehbar) zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Korridore, Treppen, Fenster usw. m\u00fcssen einen reibungslosen Transport erm\u00f6glichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die beh\u00f6rdlichen Bestimmungen die Ausf\u00fchrung in der vorgesehenen Weise zulassen. In allen anderen F\u00e4llen erh\u00f6ht sich der Umzugspreis nach Ma\u00dfgabe der Mehraufwendungen.<br>Art. 4 Rechte und Pflichten von Pilatus<br>Die vertragliche Hauptleistung von Pilatus besteht in der \u00dcbernahme des demontierten und zweckm\u00e4\u00dfig und bef\u00f6rderungssicher verpackten Transportguts am Beladeort, im Belad und der Stauung im Transportmittel, im Transport des Guts an den Entladeort, im Auslad des Guts am Entladeort und der einmaligen Platzierung in den vom Auftraggeber bezeichneten R\u00e4umlichkeiten. Pilatus ist verpflichtet, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages notwendigen Transportmittel zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Pilatus f\u00fchrt den Auftrag mit der notwendigen Sorgfalt aus, ohne eine Lieferfrist zu garantieren. Die Ablieferung des Frachtgutes am Bestimmungsort hat sofort nach Ankunft des Transportguts oder nach Vereinbarung zu erfolgen.<br>Pilatus ist weder verpflichtet, den Inhalt von Transportbeh\u00e4ltnissen oder verpackten Gegenst\u00e4nden oder Sendungen zu \u00fcberpr\u00fcfen, noch Gewichts- oder Ma\u00dfkontrollen vorzunehmen. Pilatus ist nicht verpflichtet, die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit oder Bef\u00f6rderungssicherheit von Verpackungen zu kontrollieren. Stellt Pilatus offensichtliche M\u00e4ngel oder Unklarheiten fest, so weist sie den Auftraggeber unverz\u00fcglich darauf hin.<br>Pilatus ist nur verpflichtet, Weisungen des Auftraggebers zu befolgen. Soll ein Dritter weisungsberechtigt sein, so ist dies Pilatus schriftlich mitzuteilen.<br>Treten unterwegs Bef\u00f6rderungshindernisse auf, welche denn weiteren Transport verunm\u00f6glichen oder unzumutbar machen (gesperrte oder besch\u00e4digte Stra\u00dfen, hoheitliche Anordnungen usw.), so holt Pilatus Weisungen des Weisungsberechtigten ein. Erh\u00e4lt er innert von 1 Stunde keine Weisungen, so kann er nach seiner Wahl das Transportgut auf Kosten des Auftraggebers auslagern oder eine alternative Route nach seiner Wahl fahren.<br>Die gleichen Regeln gelten sinngem\u00e4\u00df wenn der Empf\u00e4nger das Gut nicht annehmen will oder nicht erreichbar ist (Ablieferungshindernisse).<br>Der \u00fcber das mit dem Auftraggeber vereinbarte Volumen hinausgehende Laderaum bleibt zur Verf\u00fcgung von Pilatus.<br>Pilatus ist berechtigt, die Ausf\u00fchrung des \u00fcbernommenen Auftrages ganz oder teilweise einem Dritten zu \u00fcbertragen.<br>Art. 5 Rechte und Pflichten des Auftraggebers<br>Der Auftraggeber hat f\u00fcr zweckm\u00e4\u00dfige und bef\u00f6rderungssichere Verpackung zu sorgen. Insbesondere, aber nicht abschlie\u00dfend, sind zerbrechliche Gegenst\u00e4nde, Lampen, Lampenschirme, Pflanzen und technische Ger\u00e4te (Fernseher, Computer usw.) so zu verpacken, dass sie gegen die auf einem Transport m\u00f6glicherweise auftretenden Kr\u00e4fte ausreichend gesch\u00fctzt sind. Nicht zweckm\u00e4\u00dfig oder bef\u00f6rderungssicher verpacktes oder verschmutztes Transportgut darf zur\u00fcckgewiesen werden, ohne dass die \u00fcbrigen vertraglichen Rechte und Pflichten davon ber\u00fchrt werden.<br>Der Auftraggeber hat daf\u00fcr zu sorgen, dass die Arbeiten zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. sofort nach Eintreffen der Transportfahrzeuge begonnen werden k\u00f6nnen. Die Kontrolle, ob alle f\u00fcr den Transport bestimmten G\u00fcter geladen und keine G\u00fcter mitgenommen werden, die nicht f\u00fcr den Transport bestimmt sind, obliegt einzig dem Auftraggeber.<br>Der Auftraggeber oder seine Leute sollen keine Arbeiten ausf\u00fchren, die Pilatus obliegen oder diesen bei seinen Arbeiten unterst\u00fctzen. Nehmen der Auftraggeber oder seine Leute dennoch solche T\u00e4tigkeiten vor, so tun sie dies auf eigenes Risiko und nicht als Hilfspersonen Pilatus.<br>Die Besorgung aller f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Transportes erforderlichen Dokumente, Bewilligungen und Absperrungen obliegt dem Auftraggeber.<br>Art. 6 Preise<br>Wird kein Pauschalpreis vereinbart, so berechnet sich der Preis nach Aufwand. Wird ein Pauschalpreis vereinbart, so ist darin die vertragliche Hauptleistung Pilatus nach Art. 4 eingeschlossen. Nicht eingeschlossen und separat zu verg\u00fcten sind alle weiteren Leistungen wie insbesondere (aber nicht abschlie\u00dfend):<br>a) jegliches Ein- und Auspacken oder Einr\u00e4umen des Umzugsgutes;<br>b) eine weitere Umplatzierung von M\u00f6beln am Entladeort nach der ersten Platzierung;<br>c) spezieller Hin- oder R\u00fccktransport von Packmaterial sowie dessen Miete oder Kauf;<br>d) das Demontieren und Montieren von M\u00f6beln;<br>e) der Transport von K\u00fchlschr\u00e4nken\/Truhen von \u00fcber 200 l, Klavieren, Fl\u00fcgeln, Kassenschr\u00e4nken und anderen Gegenst\u00e4nden ab 100 kg Eigengewicht;<br>f) das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorh\u00e4ngen, Einbauten usw.;<br>g) der Mehraufwand f\u00fcr Gegenst\u00e4nde, deren Transport durch Fenster oder \u00fcber Balkone zu erfolgen hat;<br>h) die Pr\u00e4mien von Transportversicherungen;<br>i) Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen;<br>j) Stra\u00dfensteuern und F\u00e4hrkosten sowie amtliche Geb\u00fchren aller Art;<br>k) Mehraufwendungen bzw. Mehrleistungen im Interesse des Umzuges auch ohne besonderen Auftrag;<br>l) Mehraufwendungen durch unverschuldete Bef\u00f6rderungs- oder Ablieferungshindernisse (Standgelder, Umwegfahrten, Wartezeiten des Transportfahrzeugs- und -personals, Auslagerungen, etc.)<br>m) ferner Mehraufwendungen durch das Tragen der G\u00fcter bei Zufahrtsverh\u00e4ltnissen, die nicht als normal im Sinne von Art. 3 gelten.<br>Das Anbringen von Beleuchtungsk\u00f6rpern und anderen an das Stromnetz angeschlossenen Apparaten darf zufolge gesetzlicher Bestimmungen nicht durch das Transportpersonal vorgenommen werden.<br>Art. 7 Bezahlung<br>Umz\u00fcge sind bar zu bezahlen. Der Transportpreis ist vor Beginn der Leistungserbringung f\u00e4llig, sp\u00e4testens bei Ankunft vor Entladung f\u00e4llig. Die Gesamtsumme ist proportional zu splitten.<br>Art. 8 Umdisponierung \/ R\u00fccktritt des Auftraggebers<br>Der Auftraggeber hat das Recht, einen in Ausf\u00fchrung begriffenen Transport umzudisponieren, gegen vollst\u00e4ndige Abgeltung aller dadurch verursachten Mehraufwendungen. Ein allf\u00e4lliger R\u00fccktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen.<br>Bei R\u00fccktritt ab Vertragsschluss bis 14 Kalendertage vor dem geplanten Umzug sind 30 %, bei einem R\u00fccktritt innerhalb von 14 Kalendertagen bis 48 Stunden vor dem geplanten Umzug sind 50%, bei einem R\u00fccktritt binnen 48 Stunden vor dem geplanten Umzug sind 80% des in der Offerte gestellten Gesamtbetrages im Sinne eines pauschalierten Schadenersatzes geschuldet. Beweist Pilatus einen gr\u00f6\u00dferen Schaden ist auch dieser zu entsch\u00e4digen.<br>Art. 9 Retentionsrecht<br>Das Pilatus \u00fcbergebene Transportgut haftet ihm als Pfand f\u00fcr den jeweiligen Saldo aus dem gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr mit dem Auftraggeber. Nach ungenutztem Ablauf einer vom Frachtf\u00fchrer unter Verwertungsandrohung gesetzten Zahlungsfrist darf Pilatus die betreffenden G\u00fcter ohne weitere Formalit\u00e4ten freih\u00e4ndig bestens verwerten.<br>Art. 10 Haftung<br>Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Schadensverursachung wird die Haftung Pilatus in Anwendung von Art. 447 Abs. 3 und 448 Abs. 2 OR wegbedungen. Bei Grobfahrl\u00e4ssigkeit oder Absicht ist die Haftung auf den jeweiligen Zeitwert der G\u00fcter beschr\u00e4nkt.<br>Die Haftung Pilatus beginnt mit der \u00dcbernahme des Transportgutes und endet mit dessen vertragsgem\u00e4\u00dfen Ablieferung. Wird das Gut berechtigterweise an andere Frachtf\u00fchrer oder an Lagerhalter \u00fcbergeben, so haftet Pilatus nur f\u00fcr deren geh\u00f6rige Auswahl und Instruktion.<br>Art. 11 Haftungsausschluss<br>Pilatus haftet nicht, soweit er nachweist, dass er alle nach den Umst\u00e4nden gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verh\u00fcten oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten w\u00e4re.<br>Pilatus ist insbesondere von seiner Haftung befreit,<\/p>\n\n\n\n<ul><li>wenn Verlust, Besch\u00e4digung oder Versp\u00e4tung durch ein Verschulden des Auftraggebers, eine von ihm erteilte Weisung, M\u00e4ngel oder Beschaffenheit des Umzugsgutes oder durch Umst\u00e4nde<br>verursacht wurde, auf welche Pilatus keinen Einfluss hat, oder<\/li><li>wenn Transportgut unzweckm\u00e4\u00dfig oder nicht bef\u00f6rderungssicher verpackt ist, es sei denn, Pilatus habe die Verpackung selber vorgenommen, oder<\/li><li>wenn besonders gef\u00e4hrdete Sachen wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirme, Radio- und Fernsehger\u00e4te, Computer-Hard- und Software sowie Datenverluste und andere Gegenst\u00e4nde von gro\u00dfer Empfindlichkeit brechen oder besch\u00e4digt werden, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass Pilatus die nach den Umst\u00e4nden gebotene Sorgfalt nicht angewendet hat, oder<\/li><li>wenn der Auftraggeber Pilatus Verbotsgut (Art. 2 Abs. 3) zum Transport mitgibt, ohne dies mit ihm vereinbart zu haben, oder<\/li><li>wenn ein Schaden durch h\u00f6here Gewalt verursacht wird, oder<\/li><li>wenn Pilatus darauf hinweist (abmahnt), dass ein bestimmter Gegenstand aufgrund seiner Gr\u00f6\u00dfe oder Schwere nicht ohne Schadensverursachung aus seiner r\u00e4umlichen Position entfernt, be- oder entladen oder auf- oder abgeseilt werden kann und der Auftraggeber trotz dieser Abmahnung auf der Durchf\u00fchrung beharrt.<\/li><li>wenn das Transportgut versp\u00e4tet am Entladeort eintrifft, obwohl Pilatus die nach dem Umst\u00e4nden gebotene Sorgfalt aufgewendet hat (beispielsweise bei unverschuldeten Bef\u00f6rderungshindernissen).<br>Art. 12 Transportversicherung<br>Pilatus hat eine allgemeine Mindestversicherung abgeschlossen gegen die mit dem Transport verbundenen Risiken (Transportversicherung). Eine Versicherung des Bruchrisikos setzt voraus, dass die betreffenden Gegenst\u00e4nde vom Frachtf\u00fchrer oder seinen Beauftragten ein- und ausgepackt werden. W\u00fcnscht der Auftraggeber eine spezielle Versicherung, so hat er die Versicherungssummen speziell festzusetzen. Die Versicherung gilt in jedem Fall zu den \u00fcblichen Klauseln der in der Schweiz jeweils angewandten \u201eAllgemeinen Bedingungen f\u00fcr die Versicherung von G\u00fctertransporten\u201c (ABVT) f\u00fcr gebrauchtes Umzugsgut. Die Pr\u00e4mie f\u00fcr eine solche spezielle Versicherung wird dem Auftraggeber weiterverrechnet.<br>L\u00e4sst der Auftraggeber keine Versicherung abschlie\u00dfen, so tr\u00e4gt er selbst alle Risiken, f\u00fcr die Pilatus nach dem Wortlaut dieser Bedingungen nicht haftet.<br>Art. 13 M\u00e4ngelr\u00fcge<br>Der Auftraggeber hat das Frachtgut sofort nach Auslad zu pr\u00fcfen. Reklamationen wegen Verlust oder Besch\u00e4digung sind sofort bei Ablieferung des Transportgutes anzubringen und \u00fcberdies Pilatus innerhalb von drei Tagen schriftlich zu best\u00e4tigen. \u00c4u\u00dferlich nicht sofort erkennbare Sch\u00e4den sind Pilatus innerhalb von drei Tagen nach deren Entdeckung, sp\u00e4testens jedoch sieben Tage nach Erbringen der Dienstleistung schriftlich<br>anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Fristen k\u00f6nnen keine Reklamationen mehr ber\u00fccksichtigt werden.<br>Art. 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht<br>F\u00fcr die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen und sich aus dem Vertrag ergebenden Anspr\u00fcche gilt der Sitz Pilatus als Gerichtsstand.<br>Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Regeln \u00fcber das Internationale Privatrecht.<br>STAND: Juni 2022,Neudorf (LU)<\/li><li><\/li><\/ul>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><object class=\"wp-block-file__embed\" data=\"https:\/\/www.pilatus-transporte.ch\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/Pilatus-AGB-national-RSC-FORM-220601.pdf\" type=\"application\/pdf\" style=\"width:100%;height:600px\" aria-label=\"Einbettung von Einbettung von Pilatus-AGB-national-RSC-FORM-220601..\"><\/object><a id=\"wp-block-file--media-604d6fbe-73cc-416d-8b44-6993d0968d50\" href=\"https:\/\/www.pilatus-transporte.ch\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/Pilatus-AGB-national-RSC-FORM-220601.pdf\">Pilatus-AGB-national-RSC-FORM-220601<\/a><a href=\"https:\/\/www.pilatus-transporte.ch\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/Pilatus-AGB-national-RSC-FORM-220601.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-604d6fbe-73cc-416d-8b44-6993d0968d50\">Herunterladen<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir arbeiten nach unseren Allgemeinen Gessch\u00e4ftsbedingungen. Diese k\u00f6nnen Sie auch bei uns kostenlos anfordern. info@reichardt-services.ch AGB f\u00fcr Umz\u00fcge innerhalb der Schweizmit der Pilatus Transporte der Reichardt Services Consulting (AGB national)Art. 1 GeltungsbereichDie nachstehenden Bedingungen (\u201eAGB nationali\u201c) orientieren sich an den Regeln des Verbandes Schweizerischer Umzugsunternehmen VSU und finden auf alle von uns (i.w. \u201eRSC\u201c genannt) &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/www.pilatus-transporte.ch\/?page_id=13\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eAGB\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.pilatus-transporte.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/13"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.pilatus-transporte.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.pilatus-transporte.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pilatus-transporte.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pilatus-transporte.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.pilatus-transporte.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/13\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":332,"href":"https:\/\/www.pilatus-transporte.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/13\/revisions\/332"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.pilatus-transporte.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}